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Allgemeine Geschäftsbedingungen

BBC Akademie UG, Bröseweg 9, 41063 Mönchengladbach,
vertreten durch Alice Schulz und Maren Kuçi
info@bbc-akademie.de – nachfolgend BBCA

Stand: 14.12.2024

§1 Anwendungsbereich

  1. Die BBCA erbringt Dienst-/Beratungsleistungen gegenüber Verbrauchern und Unternehmern im Bereich Coaching, Ausbildung und Training. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die BBCA dabei nicht die Erbringung eines Werks.
  2. Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website der BBCA und den Angaben in der Buchungsbestätigung.
  3. In Bezug auf die von der BBCA zu erbringenden Beratungsdienstleistungen steht der BBCA ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

§2 Zustandekommen von Verträgen

  1. Ein Vertrag kann mündlich, fernmündlich oder über das auf unserer Website zur Verfügung gestellte Buchungsformular geschlossen werden.
  2. Der Vertragsschluss erfolgt allerdings erst dann, wenn wir dem Teilnehmer eine Bestätigung über den Vertragsinhalt per E-Mail oder in Schriftform zukommen lassen oder spätestens mit Leistungserbringung.
  3. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

§3 Zahlungen, Preise, Bedingungen

  1. Die von der BBCA angegeben Preise, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die angegebenen Preise verstehen sich jeweils gesetzlicher Umsatzsteuer (soweit erhoben) so weit nicht explizit anders angegeben.
  2. Das Entgelt für die Ausbildung wird grundsätzlich vor Ausbildungsbeginn mit Abschluss des Vertrags auf dem Weg der Vorkasse erhoben. Alternativ bietet die BBCA die Möglichkeit, das Entgelt in Form von Ratenzahlung zu entrichten.
  3. Der Teilnehmer wählt bei der Anmeldung seine Zahlungsweise aus (Vorkasse, Anzahlung, Ratenzahlung). Mit den Buchungsbestätigungen und Rechnungen der BBCA senden wir den darauf basierenden individuellen Zahlungsplan für den Teilnehmer. Dieser Zahlungsplan ist für die Zahlung der Rechnungsbeträge maßgebend.
  4. Im Falle der Ratenzahlung schuldet die BBCA die Leistung erst nach Eingang der ersten Rate. Das Zertifikat wird unter Vorbehalt bis zur vollständigen Zahlung ausgestellt.
  5. Im Falle der Ratenzahlung bietet die BBCA ausschließlich die Zahlungsmethode der SEPA-Lastschrift an. Für Vorkasse-Zahlungen wird auch die Überweisung akzeptiert.
  6. Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Teilnehmer der BBCA nach Vertragsschluss ein digitales SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die BBCA stellt das digitale Formular zur Verfügung. Bei SEPA-Lastschriften wird die Vorankündigung (Pre-Notification) auf fünf Tage verkürzt.
  7. Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Teilnehmers eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an die BBCA zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
  8. Teilnehmer haben die Möglichkeit, das Startdatum der Ausbildung kostenfrei um bis zu drei Monate zu verschieben. Hierfür reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die BBCA prüft die Kapazitäten und bestätigt ggf. die Verschiebung. Der vereinbarte Zahlungsmodus und -plan bleibt von der Verschiebung grundsätzlich unberührt. Bei jeder weiteren Verschiebung wird eine Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,00 € netto fällig. Dieser Betrag ist sofort zu begleichen und erst nach Zahlungseingang wird die Verschiebung wirksam.
  9. Die BBCA stellt dem Teilnehmer ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnungen aus. Diese sind innerhalb von 7 Tagen nach Eingang fällig.
  10. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§4 Kündigung, Laufzeit

  1. Der Vertrag wird für die, im Buchungsformular und/oder der Buchungsbestätigung definierte Dauer der Aus- und Weiterbildungen geschlossen. Falls die Laufzeit der Raten die Dauer der Aus- und Weiterbildung übersteigt, ist die Laufzeit der Raten maßgebend für die Ausbildungsdauer.
  2. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Ausbildungsdauer ist nicht möglich.
  3. Das Recht der BBCA und des Teilnehmer, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.
  4. Es gelten die gesetzlichen Widerrufsfristen für Verbraucher sowie die Regelungen in den AGBs.

§5 Gewährleistung/Garantie

  1. Im Rahmen der Ausbildung wird eine praxisorientierte Weiterbildung vermittelt, deren Ziel das Zertifikat „BBC Elterncoach“ ist. Unterricht und Übungen sind so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer das Ausbildungsziel erreichen kann. Für den Ausbildungserfolg wird jedoch nicht gehaftet.
  2. Jeder Teilnehmer nimmt in eigener Verantwortung teil und kann aus eventuellen Folgen keine Ansprüche geltend machen. Abgesehen von der inhaltlichen Wissensvermittlung bestehen keine weiteren Ansprüche vonseiten des Teilnehmers.

§6 Verzug / Rücktritt

  1. Fristen für die Leistungserbringung durch die BBCA beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei BBCA eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei BBCA vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
  2. Ist der Teilnehmer mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält die BBCA sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages vorübergehend zurückzuhalten.
  3. Wurde die Zahlung des Ausbildungsentgelts im Wege einer Ratenzahlung vereinbart und ist der Teilnehmer mit mindestens 2 Monatsraten im Verzug, behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die BBCA wird in diesem Fall die gesamte Vergütung, die bis zum Ende der Laufzeit der Raten fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.

§7 Erfüllung

  1. Die BBCA wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Vertrag mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Die BBCA ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
  2. Ist die BBCA gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch der BBCA unberührt.
  3. Bei zwingenden organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen, die nicht der BBCA zu vertreten sind, behält sich die BBCA das Recht vor, Veranstaltungen oder Termine zu verschieben. In diesem Fall wird die BBCA den Teilnehmer unverzüglich informieren.
  4. Im Falle höherer Gewalt oder behördlicher Absage der Veranstaltung ist eine Haftung durch die BBCA ausgeschlossen.
  5. Eine Haftung für Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Kunden gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten ist ausgeschlossen.

§8 Ruhezeiten

  1. Die Sommerferien, festgelegt in der Ferienordnung für Nordrhein-Westfalen, und die Zeit vom 15. Dezember bis zum 10. Januar eines jeden Jahres sind als Ruhezeiten definiert. Während der Ruhezeit finden keine regelmäßigen LiveCalls statt.
  2. Der Zugang zum Campus der BBCA bleibt selbstverständlich erhalten.
  3. Die Teilnehmer können in diesen Zeiten wie gewohnt weiter lernen und sich selbstständig in Trainingsgruppen treffen.

§9 Verhalten und Rücksichtnahme

  1. Sofern der Teilnehmer an Angeboten diverser Social Media-Plattformen (z. Facebook, Instagram, LinkedIn, etc. ) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen der BBCA zu wahren (siehe auch BBC Kodex).
  2. Die BBCA ist berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an Communities und Gruppen innerhalb der BBCA vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Teilnehmer (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen der BBCA innerhalb der Gruppe/Community verletzen oder beeinträchtigen.

§10 Pflichten des Absolventen

  1. Absolventen verpflichten sich, Angebote (Coaching, Workshops, Gruppenkonzepte), die sie unter dem Titel „BBC Elterncoaching“ anbieten und verkaufen, den Preisen anzupassen, welche die BBCA vorgibt und kommuniziert (Online-Campus).
  2. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme zu stellen.

§11 Werbung & Social Media

  1. Teilnehmer sind nicht berechtigt, eine Domain, soziale Netzwerkseite oder Gruppe auf einer entsprechenden Plattform eines sozialen Netzwerks unter Verwendung der BBCA Marken (oder verwirrender ähnlicher Varianten der BBCA Marken) zu erstellen, die einen falschen oder irreführenden Eindruck erwecken können, dass Sie berechtigt sind, für oder im Namen des Unternehmens zu sprechen.
  2. Auf Plattformen wie Facebook, Instagram oder LinkedIn oder der eigenen Website können zertifizierte Absolventen ihre Ausbildung wie folgt anführen:
    Ihr Name, BBC Elterncoach oder
    Ihr Name, ausgebildet durch die BBC Akademie
  3. Zertifizierte Absolventen dürfen darüber hinaus das Zertifizierungssiegel nutzen, um ihren Zertifizierungsstatus anzuzeigen.
  4. Ihre Teilnahme an einer Social Media-Plattform muss unangemessene Gespräche, Kommentare, Bilder, Videos, Audio, Anwendungen oder andere erwachsene, profane, diskriminierende oder vulgäre Inhalte vermeiden. Sie sollten keine Kommentare, Fotos oder Videos posten, die unhöflich, beleidigend oder herabwürdigend für eine andere Person oder einen BBC Elterncoach sind.

§12 Nutzungsrechte

  1. Die Teilnehmer erhalten für die Dauer der Ausbildung im Rahmen eines einfachen Nutzungsrechtes die Rechte an den Ausbildungsmaterialien (LiveCalls, Aufzeichnungen, Videos, Skripte, PDFs) die erforderlich sind, damit der Vertragszweck erfüllt werden kann.
  2. Kein Teil der Ausbildungsmaterialien darf – auch auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung reproduziert werden, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
  3. Die Teilnehmer erhalten kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte/Anzeigen, die die BBCA auf deren Webseiten oder innerhalb von Foren/Gruppen veröffentlicht sind.
  4. Zuwiderhandlungen gegen die Absätze 1, 2 und 3 werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
  5. Videokonferenzen, die im Rahmend der Ausbildung aufgezeichnet werden, werden im Anschluss im geschlossenen Mitgliederbereich allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Jeder Teilnehmer, der seine Kamera während der Calls aktiviert hat und/oder für alle sichtbar Fragen stellt, überträgt die Nutzungsrechte an seinem Beitrag an die BBCA.
  6. Nachrichten der Teilnehmer in der Community, per Mail, Social Media oder Messengerdienste können von der BBCA, nach Unkenntlichmachung der persönlichen Daten, zu Werbezwecke verwendet werden. Dies gilt auch für die Inhalte der Reflexionsbögen sowie des Erfahrungsberichts.
  7. Bilder und Videos, die während Präsenzveranstaltungen entstehen, können von der BBCA zu Werbezwecken verwendet werden.

§13 Marken- und Urheberrechte

  1. © 2023 BBC Akademie. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte sind vorbehalten. Die Inhalte (Skripte, Videos, PDFs) sind nur für den privaten Gebrauch des buchenden Teilnehmers bestimmt. Vorführung, Weitergabe und Vervielfältigung sind untersagt.
  2. Es ist weiterhin nicht gestattet, Inhalte sowie den Aufbau der Ausbildung in eigene Fort- und Weiterbildungsangebote (ohne Freigabe und Zustimmung der BBC Akademie UG) zu integrieren bzw. ein neues eigenes Angebot mit den bindungs- und beziehungsorientierten Inhalten der Ausbildung zum BBC Elterncoach anzubieten.
  3. Den Teilnehmern übermittelte Zugangskennungen zu Online-Ressourcen sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt.
  4. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. Bei Zuwiderhandlung fällt eine Konventionalstrafe in dreifacher Höhe der Ausbildungskosten an.

§14 Haftung

  1. Die BBCA haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für die wettbewerbs-, kennzeichenrechtliche und andere Zulässigkeit von Inhalten haftet die BBCA nicht. Der Teilnehmer stellt die BBCA darüber hinaus von jeglichen wettbewerbs- und kennzeichenrechtlichen Haftungen bzgl. der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten als auch bzgl. seiner gewerblichen Geschäftstätigkeit frei.
  2. Soweit Mängel einer Leistung der BBCA behebbar sind, tritt eine Schadensersatzplicht der BBCA für Mängel, Verzug oder Nichterfüllung erst dann ein, wenn der Teilnehmer der BBCA die beanstandeten Mängel schriftlich mitgeteilt und die BBCA die Mängel innerhalb von zehn Werktagen nicht behoben hat.
  3. Die BBCA verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze durchzuführen.
  4. Hinsichtlich der online zur Verfügung gestellten Medien sichert die BBCA den Teilnehmern keinerlei Eigenschaften der Dateien zu. Dies betrifft insbesondere ihre Anwendbarkeit und Kompatibilität mit anderen Programmen oder Betriebssystemen.

§15 Datenschutz und Datensicherheit

  1. Der Teilnehmer versichert, bei der Datenweitergabe an die BBCA die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
  2. Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Teilnehmer und die BBCA abzuschließen ist, wird der Teilnehmer die BBCA vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen.
  3. Der Teilnehmer stellt die BBCA von der Haftung wegen Verstößen gegen die DSGVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, die BBCA hat diese Verstöße ausschließlich allein zu verantworten.

§16 Gesundheitlicher Zustand der Teilnehmer

  1. Die Ausbildung kann eine ggf. notwendige eigene Therapie nicht ersetzen und ist keine psychotherapeutische Maßnahme. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, bei Bedarf selbst für entsprechende Begleitung und Therapie zu sorgen.
  2. Sollte sich im Verlauf der Ausbildung herausstellen, dass persönliche Traumata einen Teilnehmer an der Ausübung der Ausbildung zum Elterncoach hindern oder, dass ein Teilnehmer psychisch aktuell nicht die notwendige Stabilität hat, um Familien im Sinne der BBCA zu begleiten, behält sich die BBCA das Recht vor, betroffene Teilnehmer zu pausieren oder notfalls von der Ausbildung auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses werden die bis dahin geleisteten Zahlungen nicht erstattet.

§17 Änderungen im Ablauf oder den Inhalten

  1. Die BBCA behält sich stets das Recht vor, im Rahmen des Qualitätsmanagements, jederzeit Veränderungen an den Inhalten, den Skripten, Uhrzeiten, Videos, Aufnahmen oder Abläufen vorzunehmen.
  2. Diese Veränderungen oder Optimierungen stellen kein Sonderkündigungsrecht dar

§18 Schlussbestimmungen

  1. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Teilnehmer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der BBCA maßgebend.
  2. Die Ausbildungen und Weiterbildung der BBCA sind für Tätigkeiten in Deutschland ausgelegt. Für die Einhaltung etwaige Zulassungen und landesrechtlicher Bestimmungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Unsere Inhalte beziehen sich lediglich auf das Vertragsland Deutschland.
  3. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der BBC Akademie UG. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Rechtssitz zuständige Gericht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist Mönchengladbach.

Wir weisen darauf hin, dass für den Fall einer unvorhergesehenen Nicht-Teilnahme vorsorglich eine Rücktrittsversicherung seitens des Teilnehmers abgeschlossen werden kann, um den wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen.

Ein Beispiel hierfür ist zu finden bei der VCD Service GmbH: https://www.vcd-service.de/die-produktpalette/seminar-versicherung//produkt/

 

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